Der „Anschluss“ Österreichs: Verfolgung und Vertreibung

Der „Anschluss“ Österreichs an NS-Deutschland im März 1938 markierte den Beginn der massenhaften Entrechtung, Enteignung, Vertreibung und Ermordung der jüdischen Bevölkerung sowie das Ende des österreichischen Staates, der seit 1933/34 durch Engelbert Dollfuß und Kurt Schuschnigg diktatorisch regiert wurde. Im März 1933 schaltete die Regierung Dollfuß mit Hilfe einer Lücke in der parlamentarischen Geschäftsordnung das österreichische Parlament aus. Die Anwendung des Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes 1 von 1917 schränkte die demokratischen Grundrechte stark ein und ebnete den Weg zu einem „autoritären Ständestaat“ nach Vorbild des italienischen Faschismus. 2 Der Republikanischen Schutzbund, der militärische Flügel der ArbeiterInnenbewegung, wurde am 31. März 1933 ebenso verboten wie die Kommunistische Partei am 26. Mai 1933. Die zunehmenden Spannungen entluden sich schließlich in den Februarkämpfen 1934, die sich rasch von Linz über die meisten industriellen Gebiete Österreichs ausbreiteten, schnell und hart niedergeschlagen wurden und Hunderte Tote und Verletzte forderten. Anschließend wurden sämtliche sozialdemokratischen Organisationen, allen voran die SDAP und die Freien Gewerkschaften, verboten. Neun Mitglieder des Republikanischen Schutzbundes wurden hingerichtet, Massenverhaftungen und Einlieferungen in Gefängnisse und Anhaltelager verfügt.

Aufgrund dieser aussichtslosen Lage und der Angst vor Verfolgung durch das autoritäre Dollfuß-Regime entschlossen sich etwa 2000 FebruarkämpferInnen und sozialdemokratische und kommunistische FunktionärInnen zur Flucht in die Tschechoslowakei, wo sich die Behörden gegenüber den politischen Flüchtlingen aus Österreich 1934 großteils wohlwollend verhielten. Für die Fluchthilfe sowie den Schmuggel von Propagandamaterialien griffen die Flüchtlinge auf bereits vorhandene Schmuggelnetzwerke zurück und bauten v.a. an der Grenze Richtung Znaim (Znojmo) und entlang der March Schmuggelrouten aus, die später auch durch die jüdischen Flüchtlinge 1938 für die Flucht in die Tschechoslowakei verwendet wurden wie etwa ein Artikel der Národní politika vom 1. April 1938 zeigt: „Die Schließung der österreichischen Grenzen für die dortigen Staatsangehörigen, vornehmlich jüdischen Glaubens, hat viele der verfolgten Personen offensichtlich nicht an der Flucht gehindert. Sie fliehen vornehmlich in der Nacht über den Fluss March, in dem Grenzabschnitt, wo der Schmuggelverschiedenster Art schon immer florierte.“

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1938-04-01 | Národní politika
Unerlaubte Beschäftigung österreichischer Flüchtlinge, Národní politika, 1. April 1938. Original auf Tschechisch.

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 übte das Deutsche Reich zunehmend Druck auf die österreichische Regierung aus. Während sich Deutschland im Juli 1934 noch aus Vorsicht vor außenpolitischen Auseinandersetzungen vom Putschversuch österreichischer Nationalsozialisten distanzierte, wurde der „Anschluss“ einige Jahre später stark forciert. Am 11. März 1938, dem Tag vor dem „Anschluss“ gab der autoritär regierende Bundeskanzler Kurt Schuschnigg in einer Radioansprache seinen Rücktritt bekannt. Ein großer Teil der österreichischen Bevölkerung befürwortete den „Anschluss“ und die „Judenpolitik“ des NS-Regimes. Bereits in der Nacht vor dem „Anschluss“ begannen NationalsozialistInnen und deren SympathisantInnen bekannte politische GegnerInnen des NS-Regimes und v.a. Jüdinnen und Juden zu verhaften, zu demütigen und auszurauben. Dieses „Anschlusspogrom“ führte in vielen Orten auch zu ersten Vertreibungen und zur Massenflucht.

Ein Vorstandsmitglied der jüdischen Gemeinde Frauenkirchen beschreibt in einem Bericht wie derartige Misshandlungen direkt nach dem „Anschluss“ auch zur Vertreibung der Bevölkerung führten: „ Am folgenden Tag zwang man die Verhafteten durch Schläge zur Unterschrift eines Revers, wonach ihr Hab und Gut zum Staatseigentum erklärt wurde und sie sich verpflichteten, innerhalb 48 Stunden das Land zu verlassen. Die meisten dieser Familien haben sich nach der Tschechei gerettet.“

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1942-05-05 | Jerusalem
Guttmann, Theodor. Dokumentenwerk über die Jüdische Geschichte in der Zeit des Nazismus: Teil 1. Ehrenbuch für das Volk Israel. (Jerusalem: Awir Jakob 1943), 70-71. Original auf Deutsch.
Ausführlicher Bericht über antijüdische Schikanen direkt nach dem Anschluss und den Zwang durch die Gestapo, illegal das Land zu verlassen sowie über die Flucht vieler Familien in die Tschechoslowakei.

Zum Zeitpunkt des „Anschlusses“ lebten auf dem Gebiet des ehemaligen Österreichs etwa 206 000 Personen, die durch die „Nürnberger Gesetze“ des NS-Regimes als Juden definiert wurden.

Dem „Anschluss“ folgte die sukzessive Ausgrenzung, Entrechtung und Enteignung der österreichischen Jüdinnen und Juden. In den folgenden Wochen und Monaten traten eine Reihe von Verordnungen und Erlässe in Kraft, die Jüdinnen und Juden aus allen Bereichen des öffentlichen Leben drängten: Neben einer Reihe diskriminierender Verordnungen, die den täglichen Handlungsspielraum der jüdischen Bevölkerung stark einschränkten, verlor ein Großteil der jüdischen Bevölkerung den Arbeitsplatz, jüdische Kinder durften keine öffentlichen Schulen mehr besuchen, jüdische Mieter wurden im Sommer 1938 aus Gemeindebauten gekündigt, später wurden auch private Mietverhältnisse aufgelöst und Wohnungen „arisiert“ 3 .

Neben jüdischen Prominenten und Funktionären der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) gehörten Jüdinnen und Juden fremder bzw. ohne Staatsangehörigkeit – v.a. sogenannte „Ostjuden“ – zur ersten Zielscheine staatlicher Gewalt.

In Wien lebten etwa 185 000 Menschen, die als Jüdinnen und Juden galten. Die IKG Wien wurde nach dem Anschluss aufgelöst und im Mai in veränderter Struktur wiedereröffnet. Ihre Hauptaufgabe lag nun in der Linderung der Not der Verfolgten durch Fürsorgemaßnahmen, der Vorbereitung auf die Auswanderung durch Umschulungen und der Organisation der Massenflucht in Kooperation mit dem NS-Regime. Die Bedeutung der Jüdischen Gemeinde Wien für Hilfeleistungen für Jüdinnen und Juden für das tägliche Leben und die „Ausreise“ aus dem Deutschen Reich geht aus einer Reihe von Ansuchen um Hilfeleistungen und Bittschreiben hervor. Bis zum Einsetzen der Massendeportationen, die in Wien bereits im Februar und März 1941, also früher als in anderen Gebieten des Deutschen Reiches einsetzten, konnten nahezu 135 000 ÖsterreicherInnen fliehen.

Der „Anschluss“ Österreichs an NS-Deutschland im März 1938 markierte jedoch nicht nur das Ende des österreichischen Staates, sondern war auch endgültiger Wendepunkt der bereits erodierenden Migrationsmechanismen der meisten europäischen Staaten. Ähnlich wie die Tschechoslowakei, in der das Innenministerium bereits am 11. März ein allgemeines Einreiseverbot für österreichische Flüchtlinge aussprach, führte der „Anschluss“ in den meisten europäischen Staaten zu einer massiven Verschärfung der Flüchtlingspolitik. Staaten wie Großbritannien oder die Schweiz führten eine Visumspflicht für österreichische StaatsbürgerInnen ein. Innerhalb kurzer Zeit schlossen auch die anderen Nachbarstaaten Österreichs ihre Grenzen für jüdische Flüchtlinge. Trotz der sofort einsetzenden Grenzsperre wurde die Tschechoslowakei neben dem Vereinigten Königreich, den USA und Palästina, zum wichtigsten Fluchtort österreichsicher Jüdinnen und Juden.

Die politischen Veränderungen durch das „Münchner Abkommen“ im September bzw. die Besetzung Böhmens und Mährens im März 1939 ließen jedoch die Tschechoslowakei für viele österreichische Flüchtlinge von einem Fluchtziel zu einer Transitstation auf dem Weg in andere Exilländer wie Großbritannien, Frankreich, Belgien oder die USA werden. Etwa 2300 österreichische Flüchtlinge wurden später aus dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei, wie auch aus vielen anderen Ländern Europas, in die Ghettos, Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert und ermordet, was in der Edition etwa anhand das Schicksals des Ehepaars Guttmann verdeutlicht wird. Insgesamt wurden ca. 66 500 österreichische Jüdinnen und Juden im Holocaust ermordet.

1 Das Gesetz vom 24. Juli 1917, mit dem die Regierung ermächtigt wird, aus Anlass der durch den Kriegszustand verursachten außerordentlichen Verhältnisse die notwendigen Verfügungen auf wirtschaftlichem Gebiete zu treffen.

2 Zur Rolle des österreichischen Regimes zwischen 1934 und 1938 siehe u. a.: Wolfgang Neugebauer, Emmerich Tálos (eds.), „Austrofaschismus“: Beiträge über Politik und Kultur 1934-1938 , (Wien: Lit-Verlag 1988). Emmerich Tálos, Das austrofaschistische Herrschaftssystem in Österreich 1933-1938 , (Berlin-Münster-Wien: Lit-Verlag 2013). Florian Wenninger, Lucile Dreidemy (eds.), Das Dollfuß/Schuschnigg-Regime 1933-1938: Vermessung eines Forschungsfeldes , (Wien-Köln-Weimar: Böhlau 2013). Ilse Reiter-Zatloukal, Christiane Rothländer, Pia Schölnberger (Eds.), Österreich 1933-1938: Interdisziplinäre Annäherungen an das Dollfuß-/Schuschnigg-Regime , (Wien-Köln-Weimar: Böhlau 2012).

3 Siehe ausführlich: Herbert Exenberger, Johann Koss, Brigitta Ungar-Klein (eds): Kündigungsgrund Nichtarier Die Vertreibung jüdischer Mieter aus den Wiener Gemeindebauten in den Jahren 1938-1939 , (Wien: Picus, 1996).