Die tschechoslowakische Flüchtlingspolitik vor dem „Anschluss“

Der „Anschluss“ Österreichs und die tausenden – meist jüdischen – Flüchtlinge katalysierten eine dramatische Änderung der tschechoslowakischen Flüchtlingspolitik. 1 Die Tschechoslowakei wurde ab 1933 zu einem zumindest partiell toleranten Zufluchtsort für Menschen aus NS-Deutschland - ab dem Februar 1934 auch aus Österreich. Sie reagierte wie die meisten europäischen Länder: Flüchtlingen fiel es in den ersten Jahren relativ einfach, die Grenzen zu überschreiten, viel schwieriger erwies sich aber ihre längerfristige Perspektive im Exil. Aufgrund der Wirtschaftskrise und nationalistischen Kampagnen kontrollierte die Regierung die Beschäftigung von AusländerInnen und lehnte generell die Vergabe von Arbeitsbewilligungen ab. Das 1935 in der Tschechoslowakei erlassene Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern verlangte von Personen, die sich auf tschechoslowakischem Staatsgebiet länger als zwei Monate aufhielten, eine Bewilligung, die regelmäßig erneuert werden musste.

Ab Mitte der 1930er Jahre wurde die liberale Politik der zeitweiligen Duldung schrittweise zurückgenommen und letztendlich abgeschafft. 1937 signalisierte die geplante und nur zum Teil durchgeführte Konzentrierung der deutschen Flüchtlinge in ärmeren Bezirken der Böhmisch-Mährischen Höhen (Vysočina), in denen die Flüchtlinge in einem weniger freundlichen Umfeld gewesen wären und kaum Unterstützung gefunden hätten, den wachsenden Einfluss NS-Deutschlands, die zunehmend restriktive Flüchtlingspolitik sowie die wachsende Bedeutung der Sprache der Staatssicherheit für die Behandlung und die räumliche Distribution der Flüchtlinge. Als sich die außenpolitische Lage der Tschechoslowakei verschlechterte und der Nationalismus im Land stärker wurde, beschränkten die Behörden den Handlungsspielraum der deutschen und österreichischen Emigration, was unter anderem auch die Propaganda gegen das NS-Regime und den Schmuggel von Drucksachen über die Grenze erschwerte. 1938 wurde das Land von den Exilgruppen nicht mehr als sicher erachtet – so organisierte z. B. die Leitung der deutschen Sozialdemokratie im Exil (SoPaDe) ihren schrittweisen Umzug nach Paris.

Parallel dazu bewegte sich aber die tschechoslowakische Flüchtlingspolitik in Richtung Ethnonationalismus. Während es für Jüdinnen und Juden aus Deutschland in den ersten Jahren nach 1933 relativ einfach war, in die Tschechoslowakei zu gelangen und dort auch geduldet werden, verschlechterte sich ihre Lage ab 1935. Einerseits lag dies daran, dass es für jüdische Hilfsorganisationen immer schwieriger wurde, die weitere Emigration dieser Flüchtlinge zu organisieren. Zusätzlich führte der arabische Aufstand in Palästina zu einer Beschränkung der jüdischen Immigration. Die Toleranz gegenüber den nicht von politischen Organisationen betreuten Jüdinnen und Juden basierte ab 1933 auf einem ungeschriebenen Vertrag, nachdem die Flüchtlinge nicht lange im Land verbleiben würden und weiter auswandern sollten. Noch wichtiger war die Ausbürgerung der sich im Ausland befindlichen deutschen Jüdinnen und Juden. Die Nürnberger Gesetze machten Jüdinnen und Juden zu Reichsangehörigen statt zu StaatsbürgerInnen und die strikte Anwendung des Ausbürgerungsgesetzes von 1933 verunmöglichte die Rückkehr der Flüchtlinge nach NS-Deutschland. Dies trug dazu bei, dass flüchtenden Jüdinnen und Juden aus NS-Deutschland, bzw. später aus Österreich, nicht mehr als Flüchtlinge betrachtet wurden. Der Entzug der Staatsbürgerschaft machte sie zu unerwünschten MigrantInnen und reaktivierte die Stereotype von „Ostjuden“, die bei tschechoslowakischen sowie auch österreichischen Beamten – nicht zuletzt wegen der Flüchtlinge im Ersten Weltkrieg – tief verankert waren.

Die allgemeine Verhinderung der Immigration von Jüdinnen und Juden wurde erstmals nur drei Monate vor dem “Anschluss” Österreichs an den Flüchtenden aus Rumänien getestet. Zur Jahreswende 1937/38 zeigten sich die Tschechoslowakei, Österreich und andere Länder äußerst besorgt über die Verfolgung der Jüdinnen und Juden und KommunistInnen in Rumänien, nachdem die kurzlebige rumänische Regierung unter der Leitung von Octavian Goga eine Reihe antijüdischer Maßnahmen eingeführt hatte.

EHRI-BF-19380103_DE.epub
EHRI-BF-19380103
1938-01-03 | Helfert (Bezirkshauptmann) | Bruck a. d. Leitha
Niederösterreichisches Landesarchiv, BH Bruck/L. 1938, Z. XI/153, Karton 424. Original auf Deutsch.

EHRI-BF-19380111_01.jpg
EHRI-BF-19380111
1938-01-11 | Bundeskanzleramt - Generaldirektion für die Öffentliche Sicherheit | Wien
Niederösterreichisches Landesarchiv, BH Waidhofen/T. 1938, Karton 56. Original auf Deutsch.
Die Mitteilung der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit des Bundeskanzleramtes an die Leiter der Grenzkontrollstellen über die Vorgangsweise zur Verhinderung des unerwünschten Zuzuges aus Rumänien vom 11.1.1938 beschreibt die Vorgangsweise…

Im Unterschied zu Österreich verband die Tschechoslowakei mit Rumänien eine gemeinsame Grenze an der Karpatoukraine/Maramureş, die auf beiden Seiten von stark religiösen jüdischen Gemeinden bewohnt war. Obwohl nur einzelne Fälle von rumänischen Flüchtlingen in der Tschechoslowakei belegt werden konnten, reagierten tschechoslowakische Behörden und die Presse alarmiert auf die vage Möglichkeit der Fluchtwelle von Zehn- oder Hunderttausenden Jüdinnen und Juden und jüdischen KommunistInnen - einem antisemitischen Drohbild. Anfang Jänner 1938 führte das Außenministerium die Visumspflicht für rumänische StaatsbürgerInnen ein, obwohl Rumänien noch zur “Kleinen Entente” und damit zu den tschechoslowakischen Verbündeten gehörte. 2

1 Detailliert zur tschechoslowakischen Flüchtlingspolitik in den 1930er Jahren: Kateřina Čapková und Michal Frankl, Unsichere Zuflucht: Die Tschechoslowakei und ihre Flüchtlinge aus NS-Deutschland und Österreich 1933-1938 , 1. Aufl. (Köln: Böhlau, 2012). Dort auch weitere Literatur zum Thema.

2 Michal Frankl, „‚Židovstvo ztrácí své základy‘. Československo a rumunská uprchlická krize (1937-1938)“, Terezínské studie a dokumenty, 2005, 297–309.