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Die Prager Regierung hat Dienstag zwei Verordnungen kundgemacht, die eine Regelung der Juden- und der Emigrantenfrage enthalten. Es wird darin angeordnet, daß alle seit dem Jahre 1918 erteilten tschecho-slowakischen Staatsbürgerschaften überprüft werden müssen. Allen Juden, die in dieser Zeit die tschecho-slowakische Staatsbürgerschaft erlangt haben, wird diese wieder entzogen.

Die zweite Verordnung bestimmt, daß alle in der Tschecho-Slowakei lebenden Emigranten das tschecho-slowakische Staatsgebiet BINNNEN SECHS MONATEN verlassen müssen. Übertretungen der Verordnung werden mit Geldstrafen bis zu 100,000 Kronen oder Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten geahndet.