An die Gestapo, Staatspolizeistelle in Wien.
Ueber den illegalen Grenzverkehr im h.o. Verwaltungsbezirke im Monat April 1938 wird berichtet:
In der Nacht vom 20. auf den 21. April 1938 wurden beim unbefugten Grenzübertritt im Gemeindegebiet Hohenau betreten und festgenommen:
Im Einvernehmen mit dem Grenzpolizeikommissariat Mistelbach wurde die Vorführung der genannten Personen zum hiesigen Amte veranlasst und wurden diese Personen wegen Uebertretung der Passvorschriften, BGBl. 702/1921, rechtskräftig bestraft wie folgt:
Dr. Kurt Szurmai, mit dem hä. Erkenntnisse vom 21. 4. 1938, Zl.III-1370. Mit 7 Tagen Arrest;
Elisabeth Klein, mit dem hä. Erkenntnisse vom 21./4.1938, Zl. III-1369, mit 7 Tagen Arrest;
Robert Tollovitz mit dem hä. Erkenntnisse vom 21. 4. 1938, Zl.III-1372, mit 14 Tagen Arrest.
Nach erfolgter Abstrafung wurden die Genannten am 21. April 1938 nachmittags dem Bezirksgerichte Matzen zwecks Verbüssung der Arreststrafen überstellt.
Über Ersuchen des Grenz-Polizei-Kommissariates Mistelbach wurde das Bezirksgericht Matzen davon in Kenntnis gesetzt, dass die abgestraften Personen, nach Strafverbüssung so lange in Haft zu
Beigefügt wird, dass im Gegenstande der h.o. Bericht vom 21. April 1938, Z:XI-14/16, an die Staatspolizeileitstelle (IIb) in Wien erstattet wurde.
Die genannten Personen befinden sich derzeit noch im Bezirksgerichte in Matzen.