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Präsidium des Innenministeriums 12. März:

Die Witwe von Kanzler Dollfuß ist in die ČSR einzulassen, wenn sie dieses versuchen sollte.

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Die Landesgendarmeriedirektion in Brünn 12. März:

Gegenüber des Direktionsbereichs der Gendarmeriestation Schattau patrouillieren uniformierte und nicht-uniformierte Mitglieder der SA, das heißt zwischen zwei Zivilpersonen ist immer ein Uniformierter. Dasselbe gegenüber des Direktionsbereichs der Gendarmeriestation in Freistein.

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Finanzabteilung Stallek, Bezirk Znaim: Die Grenzen sind stark besetzt mit Wachen in Zivilkleidung mit Hakenkreuzzeichen und auch mit Uniformierten. Die Wachen haben alte Jäger- und Militärflinten und werden von Mitgliedern der Zollwache, die sie auch kontrollieren, in den Dienst eingeführt.

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Am 12. März 1938 um 15 Uhr telefoniert das Präsidium des Innenministeriums (Dr. Matějka):

Die Anweisung, dass allen österreichischen Staatsangehörigen aus Österreich der Einlass in die ČSR. zu verwehren ist, auch wenn sie ordnungsgemäße Reisepapiere haben, wird in der Weise ergänzt, dass diese Anweisung nicht diejenigen österreichischen Staatsangehörigen betrifft, die nachweislich dauerhaft in der Tschechoslowakei niedergelassen sind oder hier Immobilienbesitz, vor allem Fabrikbetriebe haben, oder auf glaubwürdige Weise nachweisen, dass sie aus Gründen in die Tschechoslowakei reisen, die im Hinblick auf die hiesigen Wirtschaftsinteressen notwendigerweise berücksichtigt werden müssen, z.B. wichtige Geschäftsreisen, Besuche von Messen u. Ä.

Konkret wird außerdem mitgeteilt, dass in Haid, Bezirk Znaim Kurt Lichtenstern, Besitzer der Firma Dittmar und Urbach in Znaim, von der Gendarmerie ergriffen wurde, in Gnadlersdorf, Bezirk Znaim Fritz Hirsch, Besitzer der Firma DG Fischel & Söhne, Möbelfabrik in Niemes und schließlich in Lundenburg Isidor Zuckermann mit Familie, Generaldirektor und Hauptaktionär der Aktiengesellschaft für Mühlenindustrie in Očadnica u Časté. Allen dreien ist der Einlass in die ČSR. zu gewährleisten.

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Die nachfolgende Weisung wurde am gleichen Tag zwischen 16 und 17 Uhr telefonisch den Bezirksbehörden in Znaim (mit der Auflage, auch die dortige staatliche Polizeibehörde zu verständigen), in Mährisch Budwitz und

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Datschitz wie auch der staatlichen Polizeibehörde in Lundenburg mitgeteilt.

Am 12. März 1938 um 15 Uhr teilt das Präsidium des Innenministeriums (Dr. Matějka) telefonisch mit:

In Pressburg versuchten deutsche Staatsangehörige, die vor einiger Zeit vor dem Hitlerregime aus Deutschland nach Österreich geflohen sind, die Grenze zu uns zu überqueren. Derartige Personen sind nicht in die ČSR einzulassen, selbst wenn sie ordnungsgemäße Reisepässe haben sollten.

Am 12. März 1938 um 16 Uhr 15 Min. teilt die Zollbehörde in Gnadlersdorf, Bezirk Znaim telefonisch mit, dass an dieser Station der österreichische Staatsangehörige Fritz Hirsch wartet, der auch bereits das Innenministerium telefonisch ersucht hat, ihm die Einreise in die ČSR zu gewähren. Der Zollbehörde wurde mitgeteilt, dass Hirsch in die ČSR eingelassen werden kann, im Hinblick darauf, dass er hier über Besitz verfügt und dass er in diesem Sinn auch bereits die

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entsprechende Weisung von der Bezirksbehörde in Znaim erhalten hat.

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Die Staatliche Polizeibehörde in Nikolsburg um 10.30 Uhr:

Von der Zollbehörde in Nikolsburg wurden bis 10 Uhr vormittags insgesamt 6 österreichische Staatsangehörige zurückgeschickt. Von uns nach Österreich fuhren etwa 6 tschechoslowakische Staatsangehörige, überwiegend verlässliche Personen. Nach Informationen von etlichen Personen, unter ihnen auch der französische Konsul aus Kattowitz, der nach Polen zurückkehrt, flogen in der Nacht 150 reichsdeutsche Flugzeuge mit 1.000 SS-Männern in Wien ein. Die Reisenden werden auf der österreichischen Seite sehr streng durchsucht.

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Die staatliche Polizeibehörde in Lundenburg. Im an Österreich angrenzenden Gebiet werden Autos mit Reisenden sehr genau durchsucht, um viele Fälle von Reisenden zu ermitteln, die versuchten, mit dem Auto über die Grenze Österreichs zu gelangen, sie wurden in Österreich gestoppt, wobei hohe Geldbeträge beschlagnahmt wurden, die man versuchte über die Grenze zu schmuggeln.

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Die staatliche Polizeibehörde in Lundenburg um 20.30 Uhr:

Meldet Ruhe, der Verkehr auf den Landstraßen zwischen der ČSR und Österreich ist normal, der Ansturm von Ausländern in Zügen hat nachgelassen. In Bernhardsthal warten Beamte auf ihre Vereidigung.

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Das Präsidium des Innenministeriums (Obersektionsrat Dr Matějka) teilt am 12. März 1938 Folgendes mit:

Der Präsident der Republik erhielt ein Telegramm unterzeichnet von Arnold Höllriegel, Redakteur der Zeitschrift Die Stunde. Name im Pass Beermann. Im Telegramm wird an das menschliche Gefühl des Präsidenten der Republik zu Gunsten der österreichischen Bürger appelliert.

Es ist Bericht zu erstatten, wie viele österreichische Staatsangehörige in Lundenburg festgenommen wurden und wie die Lage der Festgenommenen ist. Die Anweisung über die Rücksendung der österreichischen Staatsangehörigen behält ihre Gültigkeit.

Nach der Ermittlung wurde dem Präsidium des Innenministeriums Folgendes gemeldet:

Wie bereits vormittags gemeldet wurde, wurden in Lundenburg, im Frühschnellzug um 2.30 Uhr insgesamt 175 österreichische Staatsangehörige festgenommen, neben 3 deutschen und 2 polnischen Staatsangehörigen, die sich in Begleitung österreichischer Staatsangehöriger befanden und freiwillig mit diesen zurückkehrten. Alle 180 Personen wurden zurückgeschickt. Am Bahnhof gab es deshalb begreiflicherweise Unruhe, einige Reisende fielen in Ohnmacht, der herbeigerufene Eisenbahnarzt Dr. Stärk erklärte die ohnmächtig gewordenen Personen zu Simulanten. Ihre Namen wurden deshalb nicht einmal ermittelt. Dabei fielen die Worte des oben Genannten, dass er sich beim Präsidenten der Republik beschweren wird. Am Vormittag und am Nachmittag hörte der Reiseverkehr beinahe auf.

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