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Verhinderung des unerwünschten

Zuzuges aus Rumänien.

An die

Herren Leiter aller Grenzkontrollstellen.

In Ergänzung der im Wege der Herren Sicherheitsdirektoren am 31. Dezember 1937, wegen Hintanhaltung des unerwünschten Zuzuges bedenklicher Personen aus Rumänien hinausgegebenen Weisungen wird eröffnet, dass die österreichischen Vertretungsbehörden in Rumänien angewiesen wurden, die Erteilung von Sichtvermerken an solche Personen möglichst einzuschränken, beziehungsweise in allen Fällen, in denen ein dauernden Zuzug zu befürchten ist oder es sich um die Einreise von Personen handelt, die wirtschaftlich schwach oder aus anderen Gründen unerwünscht sind, den Sichtvermerk zur Einreise überhaupt zu verweigern.

Trotz dieser Weisungen werden von den Grenzkontrollstellen bis auf Weiteres alle aus Rumänien einreisende Personen, soferne sie nicht auf Grund ihres Berufes, ihrer sozialen Stellung oder sonst vollkommen einwandfrei erscheinen, auch wenn sie schon im Besitze eines von den österreichischen Vertretungsbehörden in

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Rumänien erteilten Einreisesichtvermerkes sein sollten, genauestens zu perlustrieren und allenfalls zurückzuweisen sein, wenn sie den Zweck ihrer Einreise nicht entsprechend klar nachzuweisen vermögen.

In Zweifelsfällen ist vor Ermächtigung der Einreise in das Bundesgebiet – tunlichst auf Kosten der Partei – auf telephonischem oder telegraphischem Wege eine Weisung einzuholen.

Schliesslich sei noch darauf hingewiesen, dass manche Personen sicherlich auch versuchen werden, auf Grund der gewährten Einreiseerleichterungen (Wintersaison-, Messe- und Kongresskarten etz.) nach Oesterreich einzureisen. Auch diese Personen werden ungeachtet des Besitzes derartiger Ausweise zurückzuweisen sein, wenn sie im Sinne der vorstehenden Ausführungen nicht unbedenklich erscheinen.

11. Jänner 1938.

Für den Staatssekretär:

Krechler